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Über uns

Das Team der Fahrschule Metropol besteht aus sehr motivierten und hochqualifizierten Mitarbeitern. Wir bieten außerdem nette und zuverlässige Fahrlehrer, die durch jahrelange Erfahrung geschult, Deine Schwächen erkennen und gleichzeitig auch Deine Stärken hervorheben!

Motorrad

Motorradführerschein - Klassen AM, A1, A2, A

Führerschein Klasse AM, A1 (ab 16 Jahre), A2 (ab 18 Jahre) oder A (ab 24 Jahre)

Du willst Deinen Motorradführerschein in Berlin machen? Die Klasse A (unbeschränkt) wird auf 15 Jahre befristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 24. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit 18 Jahren die Klasse A (beschränkt) erworben werden. Wer nach zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1 auf Klasse A2 aufsteigen möchte,benötigt nur eine reduzierte parktische Fahrerlaubnisprüfung.(Prüfungsdauer:40 Minuten) und wer nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf A aufsteigen möchte, benötigt ebenfalls nur eine reduzierte praktische Fahrerlaubnisprüfung. In diesen Fällen besteht keine Ausbildungspflicht.

Wer allerdings zwischen dem 23. und 24. Lebensjahr die Klasse A (beschränkt) erworben hat und das eine Jahr bis zum automatischen Aufstieg in die Klasse A (unbeschränkt) nicht abwarten möchte, kann durch eine praktische Ausbildung und Prüfung an seinem 24. Geburtstag die Klasse A (unbeschränkt) erwerben.

Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kannst Du jetzt direkt in unserer Filiale in Berlin Neukölln stellen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel nur 1-2 Wochen.
Erforderliche Unterlagen für den Onlineantrag auf Erteilung des Motorrad-Führerscheins:
- gültiger Personalausweis
- aktuelles Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Teilnahmebescheinigung über den 1.Hilfe Kurs
- Kosten der behördlichen Antragsgebühr (ca. 50€)


Wenn Du den Button "Jetzt Anmelden" drückst, wirst Du zum Kontaktformular geleitet. Du kannst Dich hier unverbindlich anmelden. Gib bitte als Kategorie "Motorrad-Klasse-A" an.

Übersicht der Führerscheinklassen

    Klasse Beschreibung Mindestalter

    AM

    Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH;
    - Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
    - Verbrennungsmotor max. 50 ccm.

    Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h;
    - Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
    - Andere Verbrennungsmotoren max. 4 kW Nutzleistung,
    - Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,
    - Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).
    16

    A1

    Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.
    16 Eingeschlossene Klassen: AM

    A2

    Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
    18 Eingeschlossene Klassen: AM, A1

    A

    Kraftrad über 45 km/h bbH, über 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.


    Kraftfahrzeuge, Motorleistung mehr als 15 kW, Hubraum mehr als 50 ccm. Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
    24 Krafträder (Direkteinstieg);

    bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2