Motorradführerschein - Klassen AM, A1, A2, A
Führerschein Klasse AM, A1 (ab 16 Jahre), A2 (ab 18 Jahre) oder A (ab 24 Jahre)
Du willst Deinen Motorradführerschein in Berlin machen? Die Klasse A (unbeschränkt) wird auf 15 Jahre befristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 24. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit 18 Jahren die Klasse A (beschränkt) erworben werden. Wer nach zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1 auf Klasse A2 aufsteigen möchte,benötigt nur eine reduzierte parktische Fahrerlaubnisprüfung.(Prüfungsdauer:40 Minuten) und wer nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf A aufsteigen möchte, benötigt ebenfalls nur eine reduzierte praktische Fahrerlaubnisprüfung. In diesen Fällen besteht keine Ausbildungspflicht.
Wer allerdings zwischen dem 23. und 24. Lebensjahr die Klasse A (beschränkt) erworben hat und das eine Jahr bis zum automatischen Aufstieg in die Klasse A (unbeschränkt) nicht abwarten möchte, kann durch eine praktische Ausbildung und Prüfung an seinem 24. Geburtstag die Klasse A (unbeschränkt) erwerben.
Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kannst Du jetzt direkt in unserer Filiale in Berlin Neukölln stellen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel nur 1-2 Wochen.
Erforderliche Unterlagen für den Onlineantrag auf Erteilung des Motorrad-Führerscheins:
- gültiger Personalausweis
- aktuelles Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Teilnahmebescheinigung über den 1.Hilfe Kurs
- Kosten der behördlichen Antragsgebühr (ca. 50€)
Wenn Du den Button "Jetzt Anmelden" drückst, wirst Du zum Kontaktformular geleitet. Du kannst Dich hier unverbindlich anmelden. Gib bitte als Kategorie "Motorrad-Klasse-A" an.
Übersicht der Führerscheinklassen
Klasse | Beschreibung | Mindestalter |
---|---|---|
AM |
Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH; |
16 |
A1
| Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg. |
16 Eingeschlossene Klassen: AM |
A2 |
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4). |
18 Eingeschlossene Klassen: AM, A1 |
A |
Kraftrad über 45 km/h bbH, über 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg. |
24 Krafträder (Direkteinstieg); bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2 |