Der lebensrettende Sofortmaßnahme, die ein Ersthelfer in einer Notfallsituation mit verletzten, erkrankten oder vergifteten Personen zu ergreifen hat, stellen das zweite Glied in der sogenannten Rettungskette dar. Sie sind als das folgende Bündel an Maßnahmen definiert, wobei der Ersthelfer je nach Situation eine oder mehrere Maßnahme(n) davon ausführen muss:
- Absichern des Unfallorts und Retten von Verletzten
- Absetzen eines Notrufs
- Stabile Seitenlage des Notfallpatienten
- Herzdruckmassage, Beatmung und Defibrillation
- Blutstillung
- Schockbekämpfung.
Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiedererlangung der lebenswichtigen Körperfunktionen des Patienten, der so genannten Vitalfunktionen.
Den lebensrettenden Sofortmaßnahmen geht der Eigenschutz voraus, einzelne Maßnahmen unterbleiben, wenn sie nur unter Gefahr für Leib und Leben des Ersthelfers durchzuführen wären.
In Deutschland ist der Nachweis der Teilnahme an einem 1. Hilfe Kurs (Früher: Sofortmaßnahmen am Unfallort) Voraussetzung für den Erwerb der meisten Fahrerlaubnisklassen (§ 19 FeV). Die Unterweisung darf nur von einer dafür amtlich anerkannten Stelle durchgeführt werden.
Die Kurse finden nach individueller Absprache in unserer Fahrschule in Berlin Neukölln statt.