1. Hilfe Kurs
Der lebensrettende Sofortmaßnahme, die ein Ersthelfer in einer Notfallsituation mit verletzten, erkrankten oder vergifteten Personen zu ergreifen hat, stellen das zweite Glied in der sogenannten Rettungskette dar. Sie sind als das folgende Bündel an Maßnahmen definiert, wobei der Ersthelfer je nach Situation eine oder mehrere Maßnahme(n) davon ausführen muss:
- Absichern des Unfallorts und Retten von Verletzten
- Absetzen eines Notrufs
- Stabile Seitenlage des Notfallpatienten
- Herzdruckmassage, Beatmung und Defibrillation