Wer mindestens 25 Jahre alt ist und die Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt, bekommt nach Antragstellung beim Labo (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich.
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Antragsstellung bei der Führerscheinstelle
- Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
- Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten, davon 2 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrten und 2 Fahrstunden á45 Minuten Autobahnfahrten 1 Fahrstunde á 90 Grundfahrstunde )
Geltungsbereich
- Krafträder bis 125ccm Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- max. 0,1kW/kg
- die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig
- Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich