Umschreibung Führerschein - Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Mit einem gültigen ausländischen Führerschein (aus einem Staat außerhalb der EU) darf der Inhaber nur sechs Monate ab Wohnsitzname in Deutschland Kraftfahrzeuge im Umfang der Berechtigung führen. Danach muss die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein erfolgen.
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