Mit einem gültigen ausländischen Führerschein (aus einem Staat außerhalb der EU) darf der Inhaber nur sechs Monate ab Wohnsitzname in Deutschland Kraftfahrzeuge im Umfang der Berechtigung führen. Danach muss die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein erfolgen.
Mehr Infos und Auskünfte bekommt Ihr in unserer Fahrschule in Berlin Neukölln.
Tabellarische Kurzübersicht: | "EU-/EWR" | "Listenstaat" | "Drittstaat" |
Hiesige Fahrberechtigung ohne Wohnsitz in Deutschland? | Ja | Ja | Ja |
Umschreibung nach Wohnsitzbegründung in Deutschland notwendig? | Nein | Ja | Ja |
Theoretische und praktische Prüfung zur Umschreibung erforderlich? | - | Nein *) | Ja |
Ausbildung in Fahrschule vor Prüfungen erforderlich? | - | Nein | Nein |
Abgabe des ausländischen Führerscheins erforderlich? | - | Ja | Ja |